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Panama will die 2-Prozent-Grunderwerbsteuer auf Neubauten unter 120.000 Balboa streichen

Panamas Parlament billigte Gesetzentwurf 661 mit 53 zu 5 Stimmen: Neubauten bis 120.000 Balboa werden von der 2-prozentigen ITBI befreit, darüber gestaffelt.

Panamas Ministerium für Wirtschaft und Finanzen teilte am 27. August mit, dass der Gesetzentwurf 661 eine Abstimmung im Parlament mit 53 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung passiert hat. Der Entwurf ändert das Gesetz 106 von 1974 und streicht die zweiprozentige Grunderwerbsteuer – die ITBI – beim Kauf von Neubauten mit einem Preis von bis zu 120.000 Balboa. Da der Balboa eins zu eins an den US-Dollar gekoppelt ist, liest sich diese Schwelle für ausländische Käufer unmittelbar als 120.000 Dollar.

Die Entlastung ist gestaffelt, keine Klippe

Oberhalb der Schwelle verschwindet die Befreiung nicht, sondern läuft aus. Für Neubauten zwischen 120.000 und 180.000 Balboa bleiben die ersten 120.000 steuerfrei, und nur der Restbetrag wird besteuert, mit Sätzen zwischen 0,50 und 1,80 Prozent statt der üblichen 2 Prozent.

Die Rechnung an der Schwelle ist unkompliziert: 2 Prozent von 120.000 Balboa sind 2.400, ein Käufer an der Obergrenze spart diesen Betrag also vollständig. Bei einem Kauf über 180.000 Balboa sinkt die Bemessungsgrundlage auf 60.000 und der Satz auf höchstens 1,80 Prozent – eine maximale Belastung von 1.080 gegenüber 3.600 nach geltendem Recht.

Finanzminister Felipe Chapman legte die Maßnahme vor, die das Ministerium als Hilfe für panamaische Familien auf dem Weg ins Eigentum und zugleich als Impuls für die Bauwirtschaft rahmt. Die Mitteilung des Ministeriums hält die Abstimmung fest, veröffentlicht aber weder geschätzte Steuerausfälle noch eine erwartete Zahl von Begünstigten oder ein Datum des Inkrafttretens.

Zwei Grenzen, die man genau lesen sollte

Erstens gilt die Entlastung für Neubauten. Wiederverkäufe sind nicht erfasst, womit die Maßnahme ebenso sehr ein Instrument zur Stützung der Baunachfrage ist wie eines für Erschwinglichkeit – was zu der Darstellung des Ministeriums passt.

Zweitens ist die ITBI nur eine Position unter Panamas Erwerbsnebenkosten. Glopras Datei beziffert die gesamten Transaktionskosten des Landes auf rund 8,1 Prozent; wird eine Komponente von 2 Prozentpunkten gestrichen, bleiben also etwa 6 Prozent Reibungskosten bestehen. Die Ersparnis ist real, doch sie verändert die Einstiegsökonomie eines Kaufs in Panama nicht grundlegend.

Wo Panama in unserer Abdeckung steht

Wir führen Panama landesweit mit 1.666 Dollar je Quadratmeter, einer Bruttomietrendite von 6,94 Prozent und einem jährlichen Preiswachstum von 6,81 Prozent. Diese Rendite liegt im Mittelfeld unserer lateinamerikanischen Abdeckung: unter der Dominikanischen Republik mit 8,53 Prozent und Costa Rica mit 7,63 Prozent, über Mexiko mit 5,79 Prozent und Brasilien mit 5,71 Prozent. Die standardisierte effektive Steuer auf Mieteinkünfte beträgt 5,8 Prozent und zählt zu den niedrigsten in unserer gesamten Datei; die Dollarbindung nimmt zudem jenes Währungsrisiko heraus, das Renditen in Kolumbien, Brasilien oder Argentinien prägt.

Unser Bubble-Risk-Score liegt bei 40 und damit im moderaten Bereich, wobei die panamaische Preisreihe mit dem Vertrauensvermerk „Medium“ versehen ist: Die landesweite Abdeckung ist dünner als in den größeren Märkten, und die Eigendynamik von Panama-Stadt kann vom nationalen Wert abweichen.

Der ehrliche Vorbehalt lautet, dass eine Schwelle von 120.000 Balboa deutlich unter den Preisklassen liegt, die die meisten internationalen Käufer in Betracht ziehen. Das ist inländische Wohnungspolitik, und die Übertragbarkeit auf ausländische Investoren bleibt indirekt – ein Signal dafür, wohin die Regierung Bauvolumen lenken will, und dafür, wie groß die politische Bereitschaft ist, die Grunderwerbsteuer als Hebel einzusetzen. Nichts davon ist als Kaufempfehlung zu verstehen; die steuerliche Behandlung eines einzelnen Erwerbs hängt von Ansässigkeit, Struktur und dem endgültigen Gesetzestext ab.

Sources: Ministerio de Economía y Finanzas de Panamá, 27 Aug 2026 https://www.mef.gob.pa/2026/08/proyecto-de-ley-661-para-facilitar-el-acceso-a-vivienda-nueva/

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