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Immobilienkauf in Marokko als Ausländer: Eigentumsrechte und Kaufablauf

Ausländer dürfen städtische und bebaute Immobilien in Marokko frei erwerben, landwirtschaftliche Flächen jedoch nicht. Entscheidend ist: Kaufen Sie eingetragenes Eigentum, prüfen Sie es und lassen Sie Ihre Investition für die spätere Rückführung registrieren.

Marokko gehört zu den aufgeschlosseneren nordafrikanischen Märkten für internationale Käufer, und das Land ermöglicht es tatsächlich, hier ein Zuhause auf den eigenen Namen zu besitzen. Dennoch trennen einige rechtliche Unterscheidungen einen reibungslosen Kauf von einem kostspieligen Fehler. Sie vor der Unterschrift zu kennen, ist Ihr bester Schutz.

Was Ausländer besitzen dürfen und was nicht

Ausländer dürfen Wohnungen, Villen, Reihenhäuser und Riads uneingeschränkt und auf ihren eigenen Namen erwerben. Die einzige feste Einschränkung betrifft landwirtschaftliche Flächen, die ausländische Staatsangehörige nicht besitzen dürfen, sofern sie nicht förmlich für eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewidmet wurden. Das ist bedeutsamer, als es klingt: Manche Villen am Stadtrand stehen auf Grundstücken, die rechtlich noch als Ackerland ausgewiesen sind. Prüfen Sie daher stets die Widmung, bevor Sie sich festlegen.

Eingetragenes versus nicht eingetragenes Eigentum

Die wichtigste Unterscheidung im marokkanischen Immobilienrecht besteht zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Eigentum. Eingetragenes Eigentum verfügt über einen titre foncier, einen offiziellen, bei der ANCFCC, der nationalen Behörde für Grundbuch und Kataster, hinterlegten Eigentumstitel. Nicht eingetragenes oder traditionelles melkia-Eigentum, oft nur durch einen Adoul dokumentiert, ist weit schwerer nachzuweisen und weiterzuverkaufen. Der klare Rat für jeden ausländischen Käufer ist einfach: Erwerben Sie ausschließlich eingetragenes Eigentum, oder stellen Sie sicher, dass der Titel vor dem Abschluss vollständig geklärt ist.

Prüfung und Kaufablauf

Ein typischer Kauf beginnt mit einem compromis de vente, einem Vorvertrag, der das Geschäft bindend macht und meist mit einer Anzahlung von rund zehn Prozent einhergeht. Prüfen Sie zuvor bei der ANCFCC, ob der Verkäufer der eingetragene Eigentümer ist und ob keine Hypotheken, Belastungen oder Streitigkeiten vermerkt sind. Ein Notar erstellt und beurkundet die endgültige Urkunde; bei nicht eingetragenem Eigentum kann ein Adoul beteiligt sein. Nach der Unterzeichnung wird die Übertragung bei der ANCFCC eingetragen, und genau das macht Ihr Eigentum durchsetzbar. Der Vorgang dauert in der Regel vier bis zwölf Wochen.

Ihr Recht auf Kapitalrückführung sichern

Ein Schritt wird leicht übersehen, ist aber unverzichtbar. Bringen Sie Ihre Kaufmittel über offizielle Bankwege nach Marokko und lassen Sie sich von Ihrer Bank den Nachweis über die Deviseneinfuhr ausstellen, der beim Office des Changes registriert ist. Ohne diesen Beleg über die Devisen­investition kann es sich als schwierig oder unmöglich erweisen, Ihren Verkaufserlös später zurückzuführen. Erledigen Sie das beim Kauf korrekt, und Ihr Kapital bleibt frei beweglich.

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Konsultieren Sie vor jedem Handeln stets einen qualifizierten örtlichen Fachmann.

Sources: sandsofwealth.com, 9anonai.com, buypropertymorocco.com

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